07. Juli 2022 | Defensio-Fälle Sexualstrafrecht

Vergewaltigung: Von der Freiheitsstrafe zur Verfahrenseinstellung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Verfahrenseinstellung gegen Auflage
Wo: Landgericht Kiel

Der Mandanten sah sich von der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert. Der Regelstrafrahmen sieht dafür eine Freiheitsstrafe ab zwei Jahren vor, wobei die sich die besondere Brisanz daraus ergibt, dass ein Überschreiten der 2-Jahres-Grenze zwingend „Haft“ bedeutet.

Nach einer Partynacht in Kiel fuhr der Mandant als Taxifahrer drei Fahrgäste zu dem Wohnort eines Fahrgastes, bei dem sie übernachten wollten. Die Fahrgäste luden den Mandanten ein mit ins Haus zu kommen. Als die Fahrgäste einschliefen, soll er einer Fahrgästin zwischen die Beine gefasst haben.

Erstinstanzlich wurde der Mandant zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

In einem Rechtsgespräch in der Berufungsverhandlung konnte die Verteidigung das Gericht davon überzeugen das Verfahren einzustellen. Nach einem Statement zu den Brüchen in den verschiedenen Zeugenaussagen wie der grundsätzlich zweifelhaften Zeugentüchtigkeit, wies Rechtsanwalt Moro darauf hin, dass der Zeugin eine weitere Zeugenaussage erspart werden könnte. Das Gericht wie die Staatsanwaltschaft stimmten der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu.