11. Juli 2022 | Defensio-Fälle

Sexting und Bilder aus WhatsApp-Gruppenchats

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Vertrieben, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften 

Ergebnis: Einstellung wegen fehlendem Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Köln 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er besäße kinderpornographische Schriften. Er habe in WhatsApp-Chats solche Bilder erhalten und diese auf seinem Smartphone gespeichert. 

Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass der junge Mandant im Alter von 17 Jahren nicht überschauen konnte, was für Inhalte er in dem WhatsApp-Chat erhalten hatte, da diese Bilder automatisch heruntergeladen werden. Außerdem wurden nach dieser Nachricht eine Fülle weiterer Nachrichten und Bilder geteilt, was dazu führte, dass unser Mandant keine Kenntnis von allen Bildern auf seinem Smartphone hatte.

Im Rahmen weiterer Bilder handelte es sich lediglich um den Inhalt eines Chats, in dem der Mandant mit einer über 14-jährigen Freundin “Sexting” betrieb, welches straflos ist.