Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? StA Hamburg
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine ehemalige Ex-Partnerin im Schlaf vergewaltigt zu haben. Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig hat in seiner Schutzschrift dargelegt, dass es in der vorliegenden „Aussage gegen Aussage“ Konstellation allein darauf ankommt, ob die Aussage der einzigen Belastungszeugin glaubhaft ist. Anhand einer aussagepsychologischen Analyse der Zeugenaussage konnte er herausarbeiten, dass vorliegend erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugin bestehen. Dabei galt es auch die Borderline-Erkrankung der Anzeigenerstatterin zu würdigen. Die Aussage war daher als einziges Beweismittel nicht dazu geeignet, einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg schloss sich dieser Argumentation an und stellte das Ermittlungsverfahren antragsgemäß gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.