Strafverteidiger: Svenja Dörge
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Oldenburg
Unserem Mandanten wurde ein Betrug vorgeworfen. Er soll eine Taxifahrt in Anspruch genommen haben, ohne in der Lage gewesen zu sein, die anfallenden Taxikosten von 25,10 € zu bezahlen. Strafverteidigerin Svenja Dörge führte in einer umfassenden Schutzschrift aus, dass im vorliegenden Fall von einer Verfolgung der Tat abgesehen werden kann, da die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren ein.