15. Januar 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Körperverletzung und Volksverhetzung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Körperverletzung und Volksverhetzung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Mühlhausen

 

Dem Mandanten wurde Körperverletzung und Volksverhetzung vorgeworfen.  Er soll auf einer Feier des örtlichen Sportvereins das berühmt berüchtigte „Sylt-Lied“ mitgesungen haben und im Zuge einer darauffolgenden Auseinandersetzung einen anderen am Hals gepackt und weggestoßen haben, wodurch dieser sich leicht verletzt haben soll. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Anklage keine Aussicht auf Erfolg habe. Wegen keiner der beiden Anschuldigungen konnte dem Mandanten die Täterschaft hinreichend sicher nachgewiesen werden. Wer genau das Lied gesungen hat, war durch die Aussagen vor Ort nicht zu ermitteln. Sämtliche Zeugen sowie der angeblich von dem Mandanten Geschädigte gaben auch keine schriftlichen Äußerungen zum Vorfall ab. Eine allenfalls geringfügige Körperverletzung wäre ohnehin auf den Privatklagweg zu verweisen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.