Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bremen
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gewinne aus Online-Glücksspielen generiert zu haben, obwohl er wusste, dass der Glücksspielanbieter über keine Lizenz für Deutschland verfügte. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass unser Mandant mangels gegenteiliger Hinweise weder Kenntnis von der fehlenden Lizenz des Glücksspielanbieters hatte, noch dass er diese bei sorgfaltsgemäßer Erkundigung hätte haben können. Die Staatsanwaltschaft Bremen folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.