17. Januar 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Nachstellung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Nachstellung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Duisburg

 

Dem Mandanten wurde Nachstellung vorgeworfen. Ihm wurde vorgeworfen einer ehemaligen Kommilitonin immer wieder über WhatsApp und per Mail geschrieben zu haben. Ferner wurde ihm vorgeworfenen einen GPS-Tracker an ihrem Auto angebracht zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Tatbestand bereits aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt war. Ferner konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, dass der Mandant den GPS-Tracker an dem Wagen anbrachte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.