Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Nachstellung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Duisburg
Dem Mandanten wurde Nachstellung vorgeworfen. Ihm wurde vorgeworfen einer ehemaligen Kommilitonin immer wieder über WhatsApp und per Mail geschrieben zu haben. Ferner wurde ihm vorgeworfenen einen GPS-Tracker an ihrem Auto angebracht zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Tatbestand bereits aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt war. Ferner konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, dass der Mandant den GPS-Tracker an dem Wagen anbrachte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.