19. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Meese

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserer Mandantin wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Die Polizei wertete das Handy einer gesondert verfolgten Person aus und wurde auf einen vermeintlichen Chatverlauf zwischen dieser Person und unserer Mandantin aufmerksam, in welchem sich auf den Verkauf von Drogen geeinigt wurde. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, dass kein hinreichender Tatverdacht für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln vorlag. Weder konnte die Täterschaft unserer Mandantin geklärt werden noch gab es Anhaltspunkte für eine tatsächlich erfolgte Übergabe der Betäubungsmittel, so dass kein Besitz vorlag. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren ein.