Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandant wurde vorgeworfen, ein Fahrzeug während einer Spritztour auf dem Kiez gestohlen zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Es gab zu viele Widersprüche in der Ermittlungsakte, sodass der hinreichende Tatverdacht in tatsächlicher und rechtlichen Hinsicht nicht erfüllt war. Mangels hinreichendem Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.