22. Januar 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf gefährliche Körperverletzung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Ippolito

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Daun

 

Rechtsanwalt Ippolito konnte das Amtsgericht Daun davon überzeugen, dass der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung gemessen an der Glaubhaftigkeit der belastenden Zeugenaussage nicht haltbar gewesen ist. Hinsichtlich der übrig gebliebenen „einfachen“ Körperverletzung hat Strafverteidiger Ippolito eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen in das Verfahren eingeführt, woraufhin die Staatsanwaltschaft und das Gericht einer Einstellung des Strafverfahrens ohne Geldauflage gemäß § 153 StPO zustimmten.