Strafverteidiger: Rechtsanwalt Ippolito
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsgericht Daun
Rechtsanwalt Ippolito konnte das Amtsgericht Daun davon überzeugen, dass der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung gemessen an der Glaubhaftigkeit der belastenden Zeugenaussage nicht haltbar gewesen ist. Hinsichtlich der übrig gebliebenen „einfachen“ Körperverletzung hat Strafverteidiger Ippolito eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen in das Verfahren eingeführt, woraufhin die Staatsanwaltschaft und das Gericht einer Einstellung des Strafverfahrens ohne Geldauflage gemäß § 153 StPO zustimmten.