04. Februar 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage

Wo? Amtsgericht Flensburg

 

Aufgrund eines anonymen Hinweises wurde bei dem Mandanten eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Bei dem Mandanten wurden sodann tatsächlich auch 2-3 kg Cannabis und eine mehrere Dutzend Pflanzen umfassende Plantage festgestellt. Der Mandant, welcher der Szene der Legalisierungsbefürworter zuzurechnen ist, räumte den Besitz und den Anbau von Betäunbungsmitteln in nicht geringer Menge ein.

Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass von dem Mandanten offensichtlich keine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht und er durch die natürlichen Belastungen, die dieses Strafverfahren mit sich brachte, bereits erheblich belastet ist.

In einem Rechtsgespräch konnte die Verteidigung das Gericht wie die Staatsanwalschaft überzeugen von einer Verurteilung in diesem Fall abzusehen und ihre Zustimmung zur Verfahrenserledigung im Wege einer Einstellung gegen Geldauflage zu erteilen. Der reumütige Mandant war überglücklich.