24. Oktober 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Bestechlichkeit

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Bestechlichkeit

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

 

Unserem Mandanten – einem Beamten – wurde Bestechlichkeit vorgeworfen. Er soll im Gegenzug für den Erhalt eines Grundstücks zur Nutzung bestimmte Kontrollen nur nachlässig durchgeführt und Informationen zu geplanten Kontrollen weitergegeben haben. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Grabitz konnte in einem ausführlichen und gut begründeten Antrag herausstellen, dass für eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit eine Unrechtsbeziehung zwischen Vorteil und pflichtwidriger Diensthandlung oder deren Unterlassen bestehen muss, und eine schon immer (!) an den Tag gelegte „lockere“ Arbeitsweise im Rahmen (!) des eigenen Ermessens dafür auch dann nicht ausreicht, wenn man mit jemandem ohne weitere Verbindung zum Dienst die Grundstücke tauscht. Für die Informationsweitergabe gab es schon gar keine Anhaltspunkte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.