Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hildesheim
Folgenreiche Verkehrskontrolle
Unser Mandant wurde nachts um 02:00 Uhr auf einem E-Scooter fahrend von der Polizei angehalten. Neben einer deutlichen, aber um 0,1 Promille unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Alkoholisierung (Ausfallerscheinungen hatte der Mandant auch nicht) stellten die Beamten auch diverse Betäubungsmittel bei unserem Mandanten fest. Rechtsanwalt Oliver Moro konnte in einer ausführlichen Schutzschrift darlegen, dass im vorliegenden Fall kein Grund für eine weitergehende Strafverfolgung bestand. Es gab keine einschlägigen Vorstrafen und die Menge der aufgefundenen Betäubungsmittel war gering, teilweise konnten die Substanzen nicht einmal gewogen werden. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ließ sich hiervon überzeugen und stellte das Verfahren wegen Geringe der Schuld ein.