11. Dezember 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Besitz von Betäubungsmitteln

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Hildesheim  

 

Folgenreiche Verkehrskontrolle   

Unser Mandant wurde nachts um 02:00 Uhr auf einem E-Scooter fahrend von der Polizei angehalten. Neben einer deutlichen, aber um 0,1 Promille unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Alkoholisierung (Ausfallerscheinungen hatte der Mandant auch nicht) stellten die Beamten auch diverse Betäubungsmittel bei unserem Mandanten fest. Rechtsanwalt Oliver Moro konnte in einer ausführlichen Schutzschrift darlegen, dass im vorliegenden Fall kein Grund für eine weitergehende Strafverfolgung bestand. Es gab keine einschlägigen Vorstrafen und die Menge der aufgefundenen Betäubungsmittel war gering, teilweise konnten die Substanzen nicht einmal gewogen werden. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ließ sich hiervon überzeugen und stellte das Verfahren wegen Geringe der Schuld ein.