28. November 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 11 Fällen

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Amtsgericht Lüneburg

 

Der Mandant stand bereits unter laufender Bewährung bzgl. einer Verurteilung wegen einschlägiger Delikte zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten. Die neue Anklage ging von einem Handeltreiben von Cannabis in nicht geringer Menge in 11 Fällen aus. In der Hauptverhandlung konnte sich die Anklage kaum halten lassen. Durch Erkenntnisse in den Paralellverfahren war feststellbar, dass sich der Inhalt der TKÜ auf ledigich CBD Produkte (Cannabisprodukte mit sehr geringem THC Gehalt) bezog und somit nicht strafbar war. Lediglich 3 Vorwürfe konnten dem Mandanten zur Last gelegt werden. Das Gericht verurteilte unter Einbeziehung der bereits existierenden Jugendstrafe nochmal eine Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.