Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Cannabis-Paket aus den Niederlanden?
Unserem Mandanten wurde Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll über einen Onlineshop Cannabis aus den Niederlanden bestellt haben. Der Zoll war auf ihn aufmerksam geworden, da er von seinem Konto eine Überweisung an ein Unternehmen tätigte, das für den Verkauf von Cannabis-Samen bekannt ist. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass unser Mandant tatsächlich Betäubungsmittel dort bestellt hat. Ausschlaggebend war, dass der Onlineshop auch weitere Produkte anbietet, die nicht unter das BtMG fallen. Auch der Verwendungszweck der Überweisung liefert keine Anhaltspunkte für die Bestellung von verbotenen Substanzen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.