11. Dezember 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Köln 

 

Cannabis-Paket aus den Niederlanden? 

Unserem Mandanten wurde Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll über einen Onlineshop Cannabis aus den Niederlanden bestellt haben. Der Zoll war auf ihn aufmerksam geworden, da er von seinem Konto eine Überweisung an ein Unternehmen tätigte, das für den Verkauf von Cannabis-Samen bekannt ist. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass unser Mandant tatsächlich Betäubungsmittel dort bestellt hat. Ausschlaggebend war, dass der Onlineshop auch weitere Produkte anbietet, die nicht unter das BtMG fallen. Auch der Verwendungszweck der Überweisung liefert keine Anhaltspunkte für die Bestellung von verbotenen Substanzen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.