13. Dezember 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verdachts des Verbreitens, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften – alte Fassung

Strafverteidigerin: Miriam Paschke 

Vorwurf: Verdachts des Verbreitens, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften – alte Fassung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

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Unserem jugendlichen Mandanten wurde im Wesentlichen vorgeworfen, kinderpornografische Schriften erworben, besessen und verbreitet zu haben. Die Ermittlungen wurden auf Hinweis der halbstaatlichen Organisation „National Center For Missing Children“, es seien von einer deutschen IP-Adresse auffällige Aktivitäten verzeichnet worden, eingeleitet. Daraufhin wurde die Wohnung des Mandanten durchsucht. Strafverteidigerin Miriam Paschke legte in einer umfassenden Schutzschrift dar, dass die Vorwürfe aus tatsächlicher Sicht nicht aufrecht erhalten werden können. Eine Täterschaft des Mandanten ist nicht nachweisbar. Die bei der Durchsuchung sichergestellten Datenträger wie auch die in dessen Rahmen von dem Mandanten und seiner Familie getätigten Äußerungen sind allesamt infolge mehrfacher Verstöße gegen die Belehrungspflichten von Seiten der Ermittlungsbeamten unverwertbar. Die verbliebenen Indizien reichen für eine Anklage nicht. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Beurteilung durch die Strafverteidigerin. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.