Strafverteidiger: Jonas Meese
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandant wurde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll mit einem anderweitigen Verfolgten den Anzeigeerstatter geschlagen haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jonas Meese die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mangels Glaubhaftigkeit der Angaben des Anzeigeerstatters und dessen Glaubwürdigkeit das Verfahren einzustellen ist. Zudem konnte dargestellt werden, dass der Anklage auch rechtliche Gründe widersprechen. Die Hürden des § 224 Nr. 4 StGB sind nicht erreicht. Als letzte Argumentationslinie wurde auf den Privatklageweg verwiesen. Antragsgemäß wurde das Verfahren eingestellt.