Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsgericht Hamburg-St.Georg
Die zwei 14-jährigen Jugendlichen warfen aus Langeweile mehrere AAA Batterien vom Deck eines Parkhauses. Dabei wurden 2 Pkw beschädigt. Nun mussten sich die zwei vor Gericht rechtfertigen. Die Verteidigung wies in rechtlicher Hinsicht darauf hin, dass hier bereits der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b StGB nicht erfüllt war sonder „nur“ eine Sachbeschädigung. Die beiden Jungs waren sehr reumütig und entschuldigten sich bei den Geschädigten. Das Verfahren konnte sodann nach einiger Überzeugungsarbeit eingestellt werden.