23. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Volksverhetzung

Strafverteidiger: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer  

Vorwurf: Verstoß § 130 StGB Volksverhetzung

Ergebnis: Einstellung    

Wo: Staatsanwaltschaft Münster 

 

Unserem Mandanten wurde eine Volksverhetzung vorgeworfen. Unser Mandant hatte ein Bild in Form eines Stickers geschickt. Auf diesem Bild war der Kopf einer Person in einer Verpackungsschachtel abgebildet. Unter dem Bild stand „500g Achmett Nur 1,99€“. Rechtsanwältin Mayer konnte in einem gut argumentierten Antrag darlegen, dass dies im konkreten Fall nicht für eine Anklage ausreicht. Zunächst fehlte es an der Erkennbarkeit einer bestimmt betroffenen Gruppe. Dies war durch das Bild nicht ersichtlich. Außerdem war das Bild nicht dazu geeignet den öffentlichen Frieden zu stören.