20. August 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei den Vorwürfen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Unserem Mandanten wurden Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung vorgeworfen. Er soll zwei dreizehn- bzw. vierzehnjährige Jungs angegriffen haben, weil sie eines Abends an seiner Anschrift Klingelmäuschen spielten. Ein typischer Jugendstreich, der dazu führte, dass einer der beiden mit einem Fahrrad angefahren und anschließend gewürgt und der andere mit Einschüchterungsversuchen im Zaum gehalten worden sein soll. Dabei blieb es dann aber auch – Denn einen Straftatbestand erfüllt das nicht, was Rechtsanwalt Grabitz in einem gut begründeten Antrag auf den Punkt bringen konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.