29. September 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei dem Vorwurf „Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln“

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Köln

 

Unserem Mandanten wurde der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll 1 Gramm Kokain im Darknet bestellt haben. Die Polizei meinte, ihn überführt zu haben, weil sein Name auf einer Liste mit (vermeintlichen) Empfängern auftauchte, die bei Händlern gefunden wurde. Unser Verteidiger, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass dies ohne durch eine Durchsuchung erlangte oder anderweitige Indizien keinesfalls für eine Anklage ausreicht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.