03. Oktober 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verstoß gegen das BtMG und das WaffG

Strafverteidiger: Strafverteidiger Messe

Vorwurf:Verstöße gegen das BtMG und das WaffG

Ergebnis: Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg

 

Unserem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und der das Beisichführen einer Waffe vorgeworfen. Er soll Cannabis bezogen und dann weiterverkauft haben. Zudem soll er einen Schlagring bei sich getragen haben. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserem Mandanten ein Handeltreiben nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen istDie Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Verteidigers und stellte das Verfahren wegen Geringe der Schuld ein.