Strafverteidiger: Strafverteidiger Messe
Vorwurf:Verstöße gegen das BtMG und das WaffG
Ergebnis: Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und der das Beisichführen einer Waffe vorgeworfen. Er soll Cannabis bezogen und dann weiterverkauft haben. Zudem soll er einen Schlagring bei sich getragen haben. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserem Mandanten ein Handeltreiben nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Verteidigers und stellte das Verfahren wegen Geringe der Schuld ein.