Datum: 06.12.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Subventionsbetrug
Ergebnis: Einstellung gegen geringe Zahlung an Kinder-Hospiz
Wo? Amtsgericht Lüneburg
Dem Mandanten wurde Subventionsbetrug nach § 264 StGB vorgeworfen. Konkret soll er falsche Angaben bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen gemacht haben. Dabei ging es um komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen nach dem GmbH-Gesetz. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte darlegen, dass vier der angeblichen Falschangaben sehr wohl zutrafen und ein fehlerhafter Antragsinhalt allenfalls fahrlässig zustande gekommen ist. Daraufhin waren Staatsanwaltschaft und Gericht bereit das Verfahren gegen eine geringe Auflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis. Der Mandant ist weiterhin nicht vorbestraft.