Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserer Mandantin wurde ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen. Sie soll in einem Zeitraum von knapp einem Jahr fünf Mal Marihuana erworben haben. Rechtsanwältin Franziska Mayer konnte in einer gut begründeten Schutzschrift herausarbeiten, dass unsere Mandantin keine illegalen Substanzen erworben hat. Die Zuordnung einer Rufnummer allein reicht nicht dafür aus, einen hinreichenden Tatverdacht für den Erwerb von Betäubungsmitteln zu begründen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.