Datum: 01.08.2021
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Der Mandantin wurde im Rahmen der gegen sie geführten Ermittlungen Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, die bei eBay eingestellte Ware nach Erhalt des Kaufpreises nicht an den Käufer versendet zu haben. Nach intensiver Aktenbearbeitung konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass der objektive Tatbestand mangels einer tauglichen Täuschungshandlung nicht erfüllt war. Unsere Mandantin hat die Ware ordnungsgemäß im Wege des DHL-Versandes dem Käufer zugeschickt, die jedoch aus unerklärlichen Gründen nicht beim Empfänger angekommen ist.
Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht in Anbetracht fehlender Täuschungshandlung erwirken.
Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.