Datum: 01.10.2021
Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Üble Nachrede u.a.
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Meiner Mandantin wurde Üble Nachrede, Verleumdung, Diebstahl und Verletzung des Briefgeheimnisses vorgeworfen. Sie soll Gerüchte in der Nachbarschaft verbreitet und auch Post aus fremden Briefkästen entwendet haben. Mithilfe der Aussagenanalyse konnte herausgearbeitet werden, dass die Angaben der einzigen Belastungszeugin weder als glaubhaft noch als glaubwürdig einzustufen sind. Auch fehlten Nachweise über die Täterschaft der Mandantin. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.