Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde das Veranstalten eines unerlaubten Glücksspiels und das unerlaubte Verwerten urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen, weil bei einer Durchsuchung eines angemieteten Kellers Glücksspielautomaten mit veränderter Software gefunden wurden. Der Mandant hat die Räumlichkeiten aber ohne Inventar untervermietet. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidigerin Mayer die Einstellung mangels Tatverdachts erwirken und herausarbeiten, dass der Mandant mit den Einrichtungsgegenständen nichts zu tun hat.