Datum: 07.01.2022
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Wo? Staatsanwaltschaft Stade
Dem Mandanten wurde aufgrund einer Telefonüberwachung eines gesondert verfolgten der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Allein die Nennung des Vornamens im Chat konnte jedoch nicht zur eindeutigen Identifizierung des Mandanten ausreichen, was die Staatsanwaltschaft ebenso gesehen hat. Bei einer Durchsuchung beim Mandanten wurde lediglich 6,5 g Marihuana gefunden, wobei diesbezüglich das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.