21. August 2023 | Defensio-Fälle

Bankrott einer UG – Freiheit gesichert und Vermögensabschöpfung abgewendet

Strafverteidiger:in: Jonas Göttert 

Vorwurf:  Steuerhinterziehung im großen Ausmaß, Bankrott, Insolvenzverschleppung 

Ergebnis: 1 Jahr 10 Monate ausgesetzt zur Bewährung 

Wo? AG Itzehoe Schöffengericht 

 

Ein Geschäftsführer geriet mit seiner UG in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Steuerschulden türmten sich auf, die Bücher wurden nicht ordnungsgemäß geführt und schließlich trat das Unvermeidbare ein. Insolvenz. Den Insolvenzantrag stellte der Geschäftsführer jedoch erst ein halbes Jahr später. Die Staatsanwaltschaft klagte unseren Mandanten nun wegen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, Insolvenzverschleppung und Bankrott an. Zudem wurde unserem Mandanten vorgeworfen, Gelder während der Insolvenz abgezweigt und zu privaten Zwecken verbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte daher die Rückzahlung von 180.000 EUR zusätzlich zur Strafe (sogenannte Vermögensabschöpfung oder Einziehung). In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Göttert nachweisen, dass ein Großteil der Beträge betriebsbezogen verwendet wurde und so die geforderte Summe auf 20.000 EUR reduzieren. Zudem konnte die Freiheit des Mandanten durch Verhandlungen mit Gericht und Staatsanwaltschaft gesichert werden, sodass der Mandant mit einer Bewährungsstrafe und einem Schrecken davonkam.