21. August 2023 | Defensio-Fälle

Handeltreiben mit diversen Drogen – Einstellung des Verfahrens

Strafverteidiger:in: Jonas Göttert 

Vorwurf:  Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge, 29a I Nr. 2 BtMG 

Ergebnis: Einstellung – Auflage 4x Drogentest/Urinkontrolle 

Wo? AG Kiel Jugendrichter 

 

Unserem Mandanten wurde Handeltreiben mit diversen Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Die Polizei durchsuchte die Wohnung und stellte diverse Betäubungsmittel sicher. Rechtsanwalt Göttert erarbeitete ein Geständnis mit dem Mandanten und stellten dessen schwierigen Lebensweg ausführlich dar, der erkennbar machte, dass unser Mandant selbst unfreiwillig in die Sache hineingeriet. Der Jugendrichter stellte das Verfahren eingedenk dessen ein. Als Auflage wurde bestimmt, der Mandant solle durch vier Urinkontrollen nachweisen, dass er keine Drogen mehr konsumiere.