21. August 2023 | Defensio-Fälle

Im Zweifel für die Angeklagte.

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Untreue 

Ergebnis: Freispruch 

Wo? AG Dortmund 

 

Unserer Mandantin wurde eine Untreue gem. § 266 StGB vorgeworfen. Im ersten Corona-Lockdown soll sie als so genannte „Zugehdame“ im Rahmen einer Kontovollmacht 4500 EUR von dem Konto einer älteren Dame abgehoben und das Geld für sich verwendet haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte in der zweitägigen Hauptverhandlung herausarbeiten, dass die ältere Dame zwar an einer leichten Demenz erkrankt aber insgesamt dennoch noch Herrin ihrer Sinne gewesen ist. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Geld tatsächlich an sie übergeben und in dem Heim auf eine nicht mehr zu rekonstruierende Weise verloren gegangen ist. Jedenfalls reichten die gegen unsere Mandantin ins Feld geführten Indizien zu einer Verurteilung nicht aus, weshalb sie in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo freigesprochen werden musste.