17. März 2022 | Defensio-Fälle

Arbeitnehmer ≠ Arbeitgeber!

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Vorenthalten von Arbeitsentgelt 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern nicht an die jeweiligen Krankenkassen weitergeleitet zu haben. Es kann sich nur wegen § 266a StGB strafbar machen, wer Arbeitgeber*in ist. In einem gut begründeten Antrag auf Einstellung des Verfahrens konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht darlegen, dass der Mandant lediglich Angestellter im betroffenen Betrieb war und damit nicht als Täter in Frage kam. Dies überzeugte  die Staatsanwaltschaft und sie stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.