Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern nicht an die jeweiligen Krankenkassen weitergeleitet zu haben. Es kann sich nur wegen § 266a StGB strafbar machen, wer Arbeitgeber*in ist. In einem gut begründeten Antrag auf Einstellung des Verfahrens konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht darlegen, dass der Mandant lediglich Angestellter im betroffenen Betrieb war und damit nicht als Täter in Frage kam. Dies überzeugte die Staatsanwaltschaft und sie stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.