07. September 2022 | Defensio-Fälle

Abzocke im Internet?

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Der Mandantin wurde ein Warenbetrug bei Ebay-Kleinanzeigen vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert über die Internetplattform zwei DVDs zu einem Verkaufspreis von 25 Euro verkauft und diese wie von Anfang an geplant, nie an den Käufer versendet zu haben. Dem Verteidiger Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig gelang es jedoch in einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden Tatverdacht hinsichtlich der Täterschaft der Mandantin herauszuarbeiten. Diese wurde vielmehr selbst Opfer eines Identitätsdiebstahls im Internet. 

Da es somit an der Grundlage für eine Anklage fehlte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Die Mandantin war darüber sehr erleichtert.