22. August 2018

Wenn die Polizei die Anhörung an den Arbeitgeber schickt

In einem von der Rot-Schwarzen Hilfe kürzlich veröffentlichten Fall wurde publik, dass die Polizei München zwei „Vorsängern“ des 1.FC Nürnberg schriftliche Anhörungen wegen einer Ordnungswidrigkeit zuschickte. Die Zustellung erfolgte jedoch in einem Fall nicht wie gewohnt an die Hausanschrift der Beteiligten, sondern an den Arbeitgeber des Betroffenen.

 

Doch was war geschehen? Laut einer Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe hatten zwei Vorsänger beim Spiel ihres Vereins in der Allianz Arena in München Megaphone eingesetzt. Dies ist gängige Praxis in sämtlichen Fußballstadien Deutschlands und in der Regel kein Problem. Da die Betroffenen jedoch vor dem Spiel nicht an einem „Kurvengespräch“ teilgenommen haben und ihre Personalien nicht abgaben, wurde gegen die FCN-Fans ermittelt. Sie sollen durch ihr Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und deshalb 128,50 € an das Kreisverwaltungsreferat München zahlen.

 

Wie aus der Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe hervorgeht, wurde nun einer der Anhörungsbögen nicht an die Privatadresse geschickt, sondern an den Arbeitgeber. Dies geschah ohne eine Begründung dafür zu liefern, woher die Anschrift des Arbeitgebers stammt und was diese dort zu suchen hat. Im Ergebnis wurden die Verfahren eingestellt. Ein fader Beigeschmack bleibt jedoch trotzdem.

 

Ein Fall der auf erschreckende Art und Weise zeigt, mit welchen Methoden Ermittlungsbehörden zum Teil arbeiten. Dabei werden schwerwiegende Konsequenzen für Betroffene in Kauf genommen, selbst wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht, die noch nicht einmal die Schwelle zum strafbaren Verhalten überschritten haben.

 

Ein Beitrag von Rechtsreferendar David Hölldobler

 

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