von: Alexander Schlüter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Im Prozess am Landgericht Braunschweig konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig gemeinsam mit dem Mitverteidiger Werner Siebers die Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten erreichen.
Vorwurf: Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung
Hintergrund des Strafverfahrens ist ein Großbrand in Braunschweig, bei dem ein Wohnhaus vollständig zerstört wurde. Im Jahre 2019 wurde deshalb bereits eine Person verurteilt, die eingeräumt hatte, den Brand gelegt zu haben. Der nun geführte Prozess richtet sich gegen den Eigentümer des Hauses, der laut Anklage den Brandstifter angestiftet haben solle, um die Versicherungssumme zu kassieren.
Bereits die Anklage war ohne jede Substanz
Das Team der Strafverteidiger sah bereits nach Aktenlage keinen hinreichenden Tatverdacht.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Für die Erhebung der Anklage ist ein hinreichender Tatverdacht erforderlich. Außer Mutmaßungen und einem behaupteten Tatmotiv liegt gegen den Angeklagten jedoch nichts vor.“
Tatsächlich hatte der Brandstifter nie ausgesagt, dass der Angeklagte ihn mit der Brandstiftung beauftragt hatte.
Wende im Verfahren: Brandstifter sagt aus
Bei seiner Vernehmung als Zeuge machte der Brandstifter nun erstmals Angaben zu der Person, die ihn mit dem Legen des Brandes beauftragt habe. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um den Angeklagten, sondern um eine völlig andere Person. Als Motiv habe diese Person Streitigkeiten mit einem der Mieter des Hauses genannt.
Mandant verlässt das Gerichtsgebäude ohne Handschellen
Sofort nach der Vernehmung des Brandstifters beantragte Rechtsanwalt Dr. Hennig die Aufhebung des Haftbefehls, da kein dringender Tatverdacht vorliege. Das Gericht folgte diesem Antrag nach kurzer Unterbrechung und hob den Haftbefehl auf. Der erleichterte Mandant verließ das Gerichtsgebäude mit seiner Familie.
Nun gilt es, auch an den verbleibenden Verhandlungstagen für einen Freispruch zu kämpfen.