Ein goldener Tag für die Kanzlei.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig erwirkte direkt hintereinander in 2 Betaübungsmittelverfahren vor dem Amtsgericht Lüneburg jeweils die Einstellung ohne Auflage. Es erfolgt also wie beim Freispruch keine Eintragung im Führungszeugnis oder Zentralregister.
Rechtsanwalt Hetenyi setzte etwa zeitgleich am Amtsgericht Soltau in einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) einen Freispruch für die zu unserer Überzeugung unschuldige Mandantin gegen die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe beantragt hatte, durch. Zur Vorgeschichte: Unsere Mandantin hatte eine Vergewaltigung bei der Polizei angezeigt. Man glaubte ihr nicht und zu allem Überfluss hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen sie beantragt. Hiergegen legten wir Einspruch ein. Der von Strafverteidiger Hetenyi erwirkte Freispruch ist bereits rechtskräftig.
Fachanwalt für Strafrecht Albrecht aus unserem Team krönte den Tag mit einem Freispruch wegen eines Verkehrsdelikts. Das Amtsgericht Lüneburg sprach den zu unserer Überzeugung unschuldigen Mandanten nach zwei Hauptverhandlungstagen frei. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht hatte zuvor eine entscheidende Entlastungszeugin über einen Beweisantrag in das Verfahren befördert und vorher die Aussage eines Belastungszeugen ins Wanken gebracht.
4 Verfahren, 3 HT-Strafverteidiger, 2-mal Einstellung, 2-mal Freispruch! Besser geht es nicht!