12.08.2024

WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Ausgangspunkt war ein One-Night-Stand. Die Anzeigenerstatterin hatte nach – für unserem Dafürhalten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr – Anzeige erstattet. In einer ausführlichen Schutzschrift, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte, hat Fachanwalt für Sexualstrafrecht Dr. Hennig anhand aussagepsychologischer Kriterien dargelegt, dass die belastende Aussage in puncto „erkennbarer entgegenstehender Wille“ nicht glaubhaft ist.