30.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine kinderpornographische Bilddatei auf Bing Image hochgeladen, und eine weitere Datei besessen zu haben. Außerdem soll er auf Knuddels unter falscher Identität eines jungen Mädchens mit einem Erwachsenen gechattet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Täter um den Mandanten handelte. Darüber hinaus begründeten die Chatnachrichten in rechtlicher Hinsicht keine Strafbarkeit. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.