29.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll sein entblößtes Glied auf seinem eigenen Balkon derart präsentiert haben, dass sich ein Nachbar belästigt fühlte. Rechtsanwalt Bartsch konnte begründen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
