27.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Potsdam
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde mehrfacher sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen vorgeworfen. Er soll drei Frauen in einem Pflegeheim an den Brüsten und im Intimbereich berührt haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht, da die Aussagen unglaubhaft waren und keinerlei Anhaltpunkte für eine sexuell motivierte Handlung unseres Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.