22.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Arnsberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Arnsberg davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und aufzeigen, dass erhebliche Zweifel hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Aussage bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
