22.07.2025

WO? Schöffengericht Rheine
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie vor dem Schöffengericht Rheine angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte auf Basis einer technischen Argumentation das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant die inkriminierten Dateien nicht willentlich auf seinem Smartphone gespeichert hatte. Damit konnte der erforderliche Besitzwille nicht nachgewiesen werden und das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!