18.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über eine Onlineplattform hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es bereits keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten gibt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.