12.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und der versuchten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden der versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und die versuchte Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Er soll mit dem Fake-Profil eines zwölfjährigen Mädchens gechattet haben, hinter dem sich in Wirklichkeit der erwachsene Anzeigeerstatter verbarg. Dabei soll er infolge seines diesbezüglichen Irrtums sexuelle Annäherungsversuche unternommen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Täterschaft unseres Mandanten war schon nicht hinreichend wahrscheinlich. Zudem schied ein Tatentschluss aus rechtlichen Gründen aus: Aus dem Inhalt der Chatnachrichten ergaben sich weder Anhaltspunkte für den Versuch, das „Kind“ zu sexuellen Handlungen zu motivieren, noch für den Versuch einer Einwirkung mit einem pornografischen Inhalt. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Wertung und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.
