08.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Mitschülerin vergewaltigt zu haben. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 15 Jahre alt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Rechtsanwalt Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine umfassende Analyse der Aussage. Dies konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren antragsgemäß einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.