06.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen, einfache Körperverletzung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen und eine einfache Körperverletzung begangen zu haben. Er soll in seinem Auto onaniert haben und einer Person Kratzer und Hämatome zugefügt haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der exhibitionistischen Handlungen, und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bezüglich der Körperverletzung vorliegt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und die Körperverletzung auf den Privatklageweg verwiesen.