05.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kassel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine ihm bekannte Person nach einer gemeinsamen Feier „gefingert“ haben. Die Person stand dabei unter Alkoholeinfluss und soll dies geduldet, aber nicht gewollte haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der Belastungszeugin unglaubhaft ist und ein hinreichender Tatverdacht zumindest aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse der Aussage der Belastungszeugin, die von einer rechtlichen Würdigung der Gesetzeslage flankiert wurde. Die Staatsanwaltschaft konnte davon überzeugt werden, dass der Mandant – ungeachtet der nur dürftigen Aussage der Zeugin – jedenfalls von einem Einverständnis ausging und damit nicht vorsätzlich handelte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis. Dem Mandanten ist eine ansonsten drohende öffentliche Hauptverhandlung erspart geblieben.
