04.11.2025
WO? Amtsgericht (Jugendschöffengericht) in Norddeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung
Dem heranwachsenden Mandanten wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen. Im Konkreten ging es unter anderem auch um mehrere Fälle des schweren Missbrauchs. In der Hauptverhandlung kamen die Verfahrensbeteiligten überein, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Verteidigung hat die persönliche Entwicklungssituation des Mandanten sowie die tatbezogenen Umstände in einem Rechtsgespräch dargelegt. Das Gericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Moro, dass weder schädliche Neigungen noch eine besondere Schwere der Tat vorliegen. Auf dieser Grundlage hielt das Gericht eine Jugendstrafe nicht für veranlasst. Ebenso wurden Weisungen oder Auflagen oder andere Zuchtmittel als weder relevant noch erforderlich angesehen. Der Mandant wurde daher nach dem Jugendgerichtsgesetz lediglich verwarnt.
