04.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Trier
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Snapchat ein kinderpornographisches Bild hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass keine Verbreitungshandlung vorlag. Das Versenden eines Snaps ermöglicht nicht die Wahrnehmung durch einen unbestimmten Personenkreis. Der Empfänger wird vom Handelnden genau bestimmt. Auch der Besitzvorwurf konnte im Wesentlichen entkräftet werden. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wegen Besitz an dem Bild konnte durch Zahlung einer Geldauflage beseitigt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ohne öffentlichen Strafprozess und Eintragung im Führungszeugnis ein.
