03.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Er habe sich per Chat zu einem Treffen mit einer Minderjährigen verabredet, bei dem es zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt gekommen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und die durchgeführte Wahllichtbildvorlage wegen zahlreicher Fehler bei der Durchführung keine Aussagekraft hat. Darüber hinaus wurden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale aufgezeigt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.